Logo
Konzeptdokumentation: Sanktionen
Um der Einhaltung der UTEBA-Charta und den Prinzipien des Verbandes zusätzlichen Nachdruck zu verleihen, spricht die UTEBA-Spielleitung Strafen und Sperren gegen Tipper und Ligen aus, die gegen diese Grundsätze verstoßen. Die UTEBA gibt mit den nachfolgenden Sperren einen Rahmen vor, bei dem sie selbst aktiv wird. Unabhängig von den UTEBA-Kriterien bleibt es jedem Spielleiter vorbehalten, ligaintern auch härtere Strafen auszusprechen.

Regelwerk Strafen für Spieler
Da die UTEBA-Wettbewerbe in direkten Duellen bzw. im KO-System ausgetragen werden führen versäumte Tippabgaben direkt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Die UTEBA spricht daher die folgenden Strafen aus:

Die UTEBA legt Wert auf den Aufbau einer echten Tippsport-Gemeinschaft. Zur Förderung dieser verlangen wir von jedem teilnehmenden Tipper ein Foto. Wird kein Foto eingereicht, kann der Tipper nicht an den UTEBA-Wettbewerben teilnehmen und durch die UTEBA-Spielleitung von zukünftigen Wettbewerben ausgeschlossen werden.

Ausschluss und Sperren von ganzen Ligen
Im Fall das fortlaufend Strafen gegen Tipper einer Liga ausgesprochen werden müssen, kann die gesamte Liga zunächst gesperrt und dann vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Um eine klare Transparenz solcher schwerwiegenden Maßnahmen zu gewährleisten wurde der folgende Maßnahmenkatalog aufgestellt:

Zurück zu: Ehrungen | Zur Übersicht

© 2004 - 2018 www.uteba.com Impressum Datenschutz Nach oben