Strafen für Spieler
Da die UTEBA-Wettbewerbe in direkten Duellen bzw. im KO-System ausgetragen werden führen versäumte Tippabgaben direkt zu einer Wettbewerbsverzerrung. Die UTEBA spricht daher die folgenden Strafen aus:
- Gibt ein Tipper an einem Spieltag keine Tipps ab, werden ihm zwei Punkte für die UTEBA-Mehrjahreswertung abgezogen. Dabei wird nur ein Versäumnis pro Pokalrunde gezählt.
- Gibt ein Tipper wiederholt keine Tipps ab, kann er durch die UTEBA-Spielleitung bis auf Weiteres von allen UTEBA-Wettbewerben ausgeschlossen werden.
- Gibt ein Spieler ab dem Halbfinale keine Tipps ab, erfolgt sofort eine einjährige Sperre.
Die UTEBA legt Wert auf den Aufbau einer echten Tippsport-Gemeinschaft. Zur Förderung dieser verlangen wir von jedem teilnehmenden Tipper ein Foto. Wird kein Foto eingereicht, kann der Tipper nicht an den UTEBA-Wettbewerben teilnehmen und durch die UTEBA-Spielleitung von zukünftigen Wettbewerben ausgeschlossen werden.
Ausschluss und Sperren von ganzen Ligen
Im Fall das fortlaufend Strafen gegen Tipper einer Liga ausgesprochen werden müssen, kann die gesamte Liga zunächst gesperrt und dann vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden. Um eine klare Transparenz solcher schwerwiegenden Maßnahmen zu gewährleisten wurde der folgende Maßnahmenkatalog aufgestellt:
- Geben 3 verschiedene Spieler einer Liga innerhalb einer Saison mindestens 1x keinen Tipp ab, oder Fehlen von einer Liga mindestens 2 Spielerfotos, erfolgt eine offizielle Verwarnung der Liga ("Gelbe Karte"), bezogen auf die neue Saison
- Geben in dieser Folgesaison wiederum 2 Spieler mindestens 1 mal keinen Tipp ab oder Fehlen nach wie vor Mitspieler-Fotos, wird die Liga für die Dauer von 1 Saison gesperrt ("Gelb-Rote Karte")
- Eine Wiederaufnahme nach einer Sperre aufgrund von fehlenden Fotos kann erst wieder erfolgen, wenn der Spielleitung sämtliche Spielerfotos einer Liga vorliegen.
- Geben nach der Sperre mindestens 2 Spieler mindestens 1 mal keinen Tipp ab, erfolgt der unbefristete Ausschluss von künftigen UTEBA-Wettbewerben. ("Rote Karte")
- Fällt eine Liga durch Sperren von Mitspielern unter die Mindestteilnehmerzahl von 16 Spielern, kann sie solange nicht an den UTEBA-Wettbewerben teilnehmen, bis die Grenze wieder überschritten ist.
- Der Spielleitung bleibt es vorbehalten, Tippspiele auch schneller auszuschließen, wenn sich keine Kooperation abzeichnet. In diesem Fall kann die Spielleitung den Meldeschluss für verwarnte Ligen vorzuverlegen, um Planungssicherheit zu haben.